HRC Radar November
Der November zeigt ziemlich gut, wie breit Unternehmen denken müssen.
Auf der einen Seite geht es darum, internationale Fachkräfte schneller in Arbeit zu bringen und grenzüberschreitende Beschäftigung verlässlich zu organisieren. Auf der anderen Seite stehen praktische Fragen zu Vergütung, Sozialversicherung und Jahreswechsel.
Menschen und Prozesse. Kultur und Compliance. Zukunft und Tagesgeschäft. Wir haben für euch vier Entwicklungen, die im November konkret werden oder jetzt Vorbereitung für 2027 brauchen.
1. Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte wird einfacher
Seit dem 1. November gelten neue Regeln für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in bestimmten Heilberufen. Betroffen sind insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Die Verfahren sollen einfacher, einheitlicher und stärker digitalisiert werden. Die Bundesregierung betont dabei ausdrücklich, dass die fachlichen Anforderungen sowie die Standards für Patientensicherheit und Versorgungsqualität nicht abgesenkt werden. Es geht um schnellere Verfahren, nicht um niedrigere Qualifikationsanforderungen.
Für Deutschland ist das vor allem ein Versuch, einen administrativen Engpass bei internationaler Fachkräftegewinnung zu reduzieren. Für Arbeitgeber hingegen beginnt die eigentliche Aufgabe häufig erst danach.
Ein anerkannter Abschluss beantwortet jedoch noch lange nicht, wie gut jemand in einer Organisation ankommt. Sprache, Onboarding, Zusammenarbeit in internationalen Teams, Führung und soziale Integration bleiben Themen, die sich nicht per Anerkennungsverfahren lösen lassen.
Gerade Unternehmen, die international rekrutieren, sollten deshalb nicht nur den Weg bis zum Arbeitsvertrag betrachten. Entscheidend ist vielmehr, was danach passiert.
Die Frage für den November: Was passiert nach erfolgreicher internationaler Rekrutierung?
2. Neue EU-Regeln für grenzüberschreitende Beschäftigung treten in Kraft
Am 1. November ist außerdem die Reform der europäischen Regeln zur Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme in Kraft getreten. Sie betrifft Menschen, die in einem anderen EU-Land arbeiten, entsandt werden, regelmäßig in mehreren Staaten tätig sind oder grenzüberschreitend leben und arbeiten. Ziel der Reform ist es, Zuständigkeiten klarer zu regeln, soziale Rechte besser abzusichern und Rechtsunsicherheit für Unternehmen zu reduzieren.
Zu den neuen Regelungen gehören unter anderem strengere Voraussetzungen für Entsendungen. Beschäftigte sollen grundsätzlich mindestens drei Monate im Sozialversicherungssystem ihres Herkunftsstaates versichert gewesen sein, bevor sie in einen anderen EU-Staat entsandt werden können. Nach einer 24-monatigen Entsendung ist grundsätzlich eine Unterbrechung von mindestens zwei Monaten vorgesehen. Auch Meldepflichten und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden werden neu geregelt.
Wichtig ist dabei der Zeitpunkt der tatsächlichen Anwendung: Die meisten neuen Regeln gelten erst ab dem 1. November 2028. Die kommenden zwei Jahre sind damit vor allem eine Vorbereitungsphase für Mitgliedstaaten und Unternehmen.
Für HR ist das allerdings bereits heute relevant, denn grenzüberschreitende Arbeit ist längst kein Thema, das nur internationale Konzerne betrifft. Auch mittelständische Unternehmen beschäftigen Menschen über Ländergrenzen hinweg, entsenden Mitarbeitende oder arbeiten in internationalen Projektteams.
Die Frage für den November: Unsere Arbeit wird internationaler. Sind unsere HR-Prozesse schon darauf vorbereitet?
3. Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 14,60 Euro
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von aktuell 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die Anpassung ist bereits verbindlich beschlossen.Der Mindestlohn gilt grundsätzlich unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Damit betrifft er beispielsweise auch Minijobber, Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, sofern sie unter das Mindestlohngesetz fallen.
Für Unternehmen bedeutet das im November vor allem eins: vorbereiten. Lohnstrukturen, Stundenlöhne, Minijobs, Personalkosten und Budgets für 2027 sollten jetzt überprüft werden.
Interessant wird das Thema jedoch dort, wo die neue Untergrenze Auswirkungen auf das bestehende Vergütungsgefüge hat. Wenn der niedrigste Stundenlohn steigt, können sich Abstände zwischen Tätigkeiten, Erfahrungsstufen oder Verantwortungsbereichen verändern. Damit wird aus einer Compliance-Frage schnell auch eine Frage nach interner Lohngerechtigkeit, Gehaltsbändern und Arbeitgeberattraktivität.
Die Pflicht ist klar: Ab Januar müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Gestaltungsfrage beginnt darüber hinaus.
Die Frage für den November: 14,60 Euro sind ab Januar die Untergrenze. Was bedeutet diese neue Untergrenze für alles, was darüber liegt?
4. Neue Sozialversicherungsrechengrößen für 2027
Auch bei der Sozialversicherung steht der Jahreswechsel bereits vor der Tür. Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Jahres 2025 von 4,38 Prozent.
Vorgesehen sind unter anderem eine Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 6.375 Euro monatlich beziehungsweise 76.500 Euro jährlich und eine Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.850 Euro monatlich beziehungsweise 106.200 Euro jährlich. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung soll auf 84.150 Euro jährlich steigen.
Nach aktuellem Stand vom 1. November befindet sich die Verordnung noch im Verfahren. Das BMAS weist weiterhin darauf hin, dass nach dem Kabinettsbeschluss noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Für HR und Payroll ist das trotzdem bereits ein Planungsthema: Entgeltabrechnung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, Personalkosten und Versicherungsgrenzen müssen für den Jahreswechsel vorbereitet werden.
Das ist vielleicht weniger spektakulär als KI, Transformation oder Employer Branding. Aber gute HR-Arbeit zeigt sich eben auch darin, regulatorische Änderungen rechtzeitig in verlässliche Prozesse zu übersetzen.
Die Frage für den November: Was müssen HR und Payroll jetzt vorbereiten, damit der Jahreswechsel nicht zum Improvisationsprojekt wird?
5. Was beim HRC konkret ansteht
Und während draußen einiges in Bewegung kommt, wird es auch beim HRC 2027 konkreter.
Wir starten in die Mentor-Phase.
Nach der Bewerbungsphase gehen wir jetzt in die persönlichen Kennenlern-Calls mit unseren potenziellen Mentor: innen für 2027.Dabei geht es darum, Menschen, Themen und Perspektiven zusammenzubringen und gemeinsam zu schauen, welche Sessions und Formate zum HR CAMPUS 2027 passen. In den kommenden Wochen wollen wir die Mentor für 2027 Schritt für Schritt fixieren. Damit beginnt auch inhaltlich die nächste Phase: Aus ersten Themenideen wird nach und nach das konkrete Programm.
Lunch & Learn kommt zurück
Außerdem kehren im November unsere Lunch-&-Learn-Formate zurück. Der HRC soll nicht nur an zwei Tagen im Juni stattfinden. Auch über das Jahr wollen wir Räume schaffen, in denen Wissen, Erfahrungen und unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen können.
Die ersten Details zu den neuen Lunch-&-Learn-Terminen und Inhalten folgen in den nächsten Tagen.
Noch bis 30. November: Early Bird
Und falls der HR CAMPUS 2027 ohnehin schon auf deiner Planungsliste steht: Bis einschließlich 30. November 2026 gilt noch unser Early-Bird-Preis. Also sichere dir 15% Rabatt auf deine Community- und Company-Experience.
Der HR CAMPUS Mitteldeutschland findet am 9. und 10. Juni 2027 erstmals in Magdeburg statt. 2027 geht es in sieben Themenwelten unter anderem um Leadership & Culture, Recruiting & Employer Branding, Future Skills, Organisation & Change, KI & Transformation, Wellbeing sowie Learning & Development.
Quellen
Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im November 2026.
Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen in Heilberufen.
Europäische Kommission: Updated EU rules on social security coordination enter into force, 1. November 2026.
Rat der Europäischen Union: Social security coordination: Council gives final green light to updated rules, 28. September 2026.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027, 7. Oktober 2026.
HR CAMPUS Mitteldeutschland 2027
9.–10. Juni 2027 in Magdeburg, plus Farewell Friday am 11. Juni. Weiterbildung für Führungskräfte, HR und Teams mit 60+ Sessions und 60+ Mentor:innen.
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